15. Was ändert sich für den Kunden, der VIPA-Steuerungstechnik einsetzt?
Sie, als Kunde von VIPA-Steuerungstechnik, müssen bis spätestens zum 29.12.2009 Ihre Maschine konform zu der neuen Maschinenrichtlinie haben. Dazu müssen die Änderungen der neuen Richtlinie umgesetzt werden (siehe 3. und 4.).
An der Standard-Steuerungstechnik muss normalerweise keine Änderungen vorgenommen werden. Als Sicherheitstechnik müssen Komponenten eingesetzt werden, die nach den neuen Normen zertifiziert sind (eine Zertifizierung alleine nach der bisherigen Norm EN 954 empfehlen wir trotz der verlängerten Gültigkeit nicht (siehe
5)).
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